Bauleistungsversicherung

(Früher Bauwesenversicherung)

Während der gesamten Bauphase verteilt sich das Risiko möglicher Schäden laut Bauvertrag auf den Auftraggeber/Bauherren sowie die ausführenden Unternehmer und Bauhandwerker. Nach Abnahme der einzelnen Bauarbeiten geht regelmäßig die Gefahrübertragung auf den Bauherren allein über. Mit der Bauleistungsversicherung ist das Bauvorhaben gegenüber unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen abgesichert, wie z. B.

•  höhere Gewalt und Elementarereignisse,

•  ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Frost,Jahreszeiten und die örtlichen Verhältnisse mit denen nicht gerechnet werden konnte,

•  Böswilligkeit Dritter, z. B. Sabotage, Vandalismus, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit,

•  Glasschäden bis zur Gebrauchsabnahme,

•  Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen,

•  Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile sowie im Rahmen eines Sublimits in verschlossenen Räumen zwischen durchgelagerte Baustoffe, Bauteile und Einrichtungsgegenstände.

Darüber hinaus sollten auch Sachfolgeschäden , unter anderem aufgrund von Konstruktions- und Materialfehlern denkbar mitversichert werden.

Versichert sind:
Alle Bauleistungen, Baustoffe, Bauteile und Einrichtungsgegenstände, die als wesentliche Bestandteile des Bauvorhabens gelten sowie Außenanlagen. Bei dem anspruchsvollen Bauvorhaben sollten besondere Deckungserweiterungen im Bereich der Erstschadenrisikosummen wie z. B.

•  Baugrund- und Bodenmassen,

•  zusätzliche Aufräumkosten,

•  Schadensuchkosten und Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
individuell ermittelt und versichert werden.

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Bau-Assekuranz Makler Rösch & Türk